Die Beweiserhebung sei daher nur gültig, falls er auf die Wiederholung verzichte, was er nicht tue. Die Vorgehensweise (Nichteinsetzung eines notwendigen Verteidigers, Beschlagnahme des Mobiltelefons und Erschleichung des Codes durch die Kantonspolizei Aargau mittels unzulässiger List oder unzulässigen Drucks gegenüber ihm als jugendlicher Person) sei nicht nur unrechtmässig gewesen, sondern eigentlich bereits hinterhältig und wider Treu und Glauben. Damit seien sämtliche zeitnah anwendbaren Verfahrensrechte von ihm in offensichtlicher Weise grob verletzt worden. Beim möglichen Rasertatbestand mit, gemäss Video, Geschwindigkeiten bis offenbar 220 km/h gemäss