Anfechtungs- Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. Januar 2022 gegenstand betreffend Nichtentfernung von Aufzeichnungen aus den Strafakten in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. (Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung u.a. wegen einer Verkehrsregelverletzung, mutmasslich begangen am 26. August 2021 auf der Autobahn A1, Fahrtrichtung Zürich, zwischen Zofingen und Würenlos.