Verfahrensnummer Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau] sowie das Beschwerdeverfahren SBK.2017.172 [Entscheid der Beschwerdekammer vom 7. August 2017] bzw. das Berufungsverfahren SST.2018.294 in dieser Sache). 4.2.10. Auch das Vorbringen der Beschwerdeführerin, aus der Botschaft gehe hervor, dass einst auch überlegt worden sei, die kantonale Staatsanwaltschaft in die Oberstaatsanwaltschaft zu integrieren, und dass dies vorausgesetzt hätte, dass die Oberstaatsanwaltschaft auch über Staatsanwältinnen bzw. - 22 -