Unzutreffend ist auch die Annahme, nur die Oberstaatsanwaltschaft könne im ganzen Kanton vor Gericht auftreten. Wird beispielsweise der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Baden überwiesen, so ist die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau (im Rahmen des ihr überwiesenen Verfahrens) selbstverständlich auch befugt, im Bezirk Baden tätig zu werden, insbesondere vor Bezirksgericht Baden Anklage zu erheben (vgl. etwa ST.2016.114 [Verfahrensnummer Bezirksgericht Baden] bzw. StA-Nr. ST.2015.1380 [Verfahrensnummer Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau] sowie das Beschwerdeverfahren SBK.2017.172 [