Weil die Oberstaatsanwaltschaft den anderen Staatsanwaltschaften hierarchisch übergeordnet ist, rechtfertigen sich diese zusätzlichen Anforderungen an Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte. Würden nun Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte für die Oberstaatsanwaltschaft tätig, so würden die vom Gesetzgeber statuierten zusätzlichen (demokratischen und fachlichen) Anforderungen für die Tätigkeit in der Oberstaatsanwaltschaft umgangen. Dass die fallführende Staatsanwältin mit der Anklageerhebung beim Bezirksgericht Baden vorliegend eine Aufgabe wahrnahm, die auch (oder sogar vornehmlich) den Staatsanwaltschaften für die Bezirke - 19 -