Dem Argument des Bezirksgerichts Baden, die Oberstaatsanwaltschaft solle gemäss Botschaft wichtige Verfahren an sich ziehen und nicht regionale Staatsanwaltschaften entlasten, sei entgegenzuhalten, dass in der Botschaft vom 2. September 2009 (S. 20) explizit davon die Rede sei, dass die Oberstaatsanwaltschaft Strafverfahren zur Entlastung an sich ziehen könne. Im Laufe der Beratungen sei sogar die Möglichkeit diskutiert worden, die kantonale Staatsanwaltschaft in die Oberstaatsanwaltschaft zu integrieren. Diese Lösung hätte zwangsläufig zur Folge gehabt, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Oberstaatsanwaltschaft anzustellen gewesen wären.