Das zusätzliche Personal direkt in den Regionen anzustellen sei nicht effizient, da die Überlastungen situativ und in Wellenbewegungen aufträten. Es sei ineffizient, wenn für solche Spitzenzeiten zusätzlich befristet Personal angestellt und eingearbeitet werden müsse. Es sei effizienter, das Personal zentral bei der Oberstaatsanwaltschaft zu beschäftigen, da diese vor allen Bezirksgerichten auftreten könne.