Daraus könne abgeleitet werden, dass die Oberstaatsanwaltschaft auch von einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt vertreten werden könne. Dass in der Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 27. Januar 2010 betreffend Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) und Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO, 10.46 [09.258], Bericht und Entwurf zur 2. Beratung, S. 13;