Die Gerichtskasse des Bezirksgerichts wird angewiesen, diese Parteikosten nach Eintritt der formellen Rechtskraft dieses Beschlusses auszuzahlen." 3. 3.1. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 erhob Staatsanwältin E. namens der Oberstaatsanwaltschaft gegen den ihr am 21. September 2022 eröffneten -4- Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom 7. September 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: " 1. Der Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom 7. September 2022 sei aufzuheben.