1.2. Am 2. Dezember 2021 ersuchte Staatsanwältin D. namens der Staatsanwaltschaft Baden unter Berufung auf eine sehr hohe Arbeitsbelastung der fallführenden Assistenz-Staatsanwältin C. um Verfahrensübernahme durch die Oberstaatsanwaltschaft. Am 6. Dezember 2021 bestätigte Staatsanwältin E. namens der Oberstaatsanwaltschaft die Verfahrensübernahme. 1.3. Am 25. Januar 2022 erhob Staatsanwältin E. namens der Oberstaatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung sowie versuchter Nötigung.