burg-Aarau beantragten Untersuchungshaft sind die erwähnten Ersatzmassnahmen anzuordnen bzw. ist die Beschwerdeführerin zu verpflichten, sich zwecks Aufnahme einer ärztlichen Behandlung und Kontrolle in eine geeignete offene Institution zur psychiatrischen Behandlung zu begeben, sich deren Empfehlungen sowohl in Bezug auf ihre Behandlung als auch ihren Aufenthaltsort zu unterziehen und diese Institution zu beauftragen, der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wöchentlich eine kurze Bestätigung über die Aufrechterhaltung der Behandlung zukommen zu lassen und einen allfälligen Behandlungsabbruch unverzüglich zu melden.