Wenngleich derzeit nicht davon auszugehen ist, dass die Beschwerdeführerin nur spezifisch für ihre Mutter gefährlich war, lässt sich doch auch nicht feststellen, dass sie für andere Personen akut und ohne Anlass gefährlich wäre. Vielmehr scheint es sich so verhalten zu haben, dass die 58-jährige Beschwerdeführerin im Rahmen einer Auseinandersetzung gegen ihre 92-jährige Mutter in einer für diese letztlich tödlichen Art und Weise tätlich wurde. Dass sich ein ähnlicher Vorfall in einer offenen Institution zur psychiatrischen Behandlung wiederholen könnte, ist nicht anzunehmen.