Für das, was sie ("die Dame") ihr angetan habe, gebe es keine Worte (Frage 51). Sie habe ihr (der Beschwerdeführerin) Fusstritte und "Böxlein" gegen den Kopf gegeben (Frage 52). Nach drei Tagen sei vermutlich jemand "rein" gekommen und habe "die Dame" verletzt (Frage 40). Sie (die Beschwerdeführerin) habe sie als "gefährliche Person" eingeschätzt (Frage 70). Auch ihre Kleider seien ihr immer alle weggekommen (Frage 78). Sie habe diese Frau erst seit drei Wochen so erlebt (Frage 102). Vorher habe es keine Probleme gegeben (Frage 103). Im ganzen Haus gebe es nicht eine Person, die ihr nichts angetan habe (Frage 104).