3.2.2. 3.2.2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau äusserte in ihrem Haftantrag sinngemäss die Vermutung, dass das mutmassliche Tötungsdelikt in einem Zusammenhang mit der paranoiden Schizophrenie stehen könnte, an welcher die Beschwerdeführerin zu leiden scheine. Dass Schizophrenie das Risiko für Gewalttaten erhöhe, sei bekannt. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich die Beschwerdeführerin deshalb habe behandeln lassen oder krankheitseinsichtig sei. Dementsprechend sei zu befürchten, dass sie sich in Freiheit keiner Behandlung unterziehen und dass es wegen einer erhöhten Gewaltbereitschaft erneut zu schweren Gewalttaten kommen werde.