3.3. Die Beschwerdeführerin erstattete mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 eine Stellungnahme. 3.4. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau teilte mit Eingabe vom 24. Oktober 2022 mit, auf eine Stellungnahme zu verzichten. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: