Weil die Oberstaatsanwaltschaft den anderen Staatsanwaltschaften hierarchisch übergeordnet ist, rechtfertigen sich diese zusätzlichen Anforderungen an Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte. Würden nun Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte für die Oberstaatsanwaltschaft tätig, so würden die vom Gesetzgeber statuierten zusätzlichen (demokratischen und fachlichen) Anforderungen für die Tätigkeit in der Oberstaatsanwalt- - 19 -