Sie kann aber auch einen Fall einer anderen Staatsanwaltschaft zuweisen, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft überlastet ist oder aus anderen Gründen eine sach- und fristgerechte Erledigung gefährdet ist […]." Hinsichtlich der Frage, welche Verfahren von der Oberstaatsanwaltschaft selbst geführt oder übernommen werden sollen, werden in der Botschaft vom 2. September 2009 (S. 20) "Eigene Strafuntersuchungen in wichtigen Fällen" sowie "Vertretung wichtiger Fälle (zum Beispiel Schaffung von Präjudizien) vor Gericht" genannt.