Schlüssig sind Behauptungen im zivilprozessualen Sinne, wenn sie bei Unterstellung, sie seien wahr, den Schluss auf die anbegehrte Rechtsfolge zulassen (Urteil des Bundesgerichts 4A_9/2018 vom 31. Oktober 2018 E. 2.1. mit Hinweisen). Auf eine Klage nicht einzutreten ist daher lediglich, wenn der klägerische Vortrag hinsichtlich der doppelrelevanten Tatsache auf Anhieb fadenscheinig und inkohärent erscheint und durch die Klageantwort sowie die von der Gegenseite produzierten Dokumente unmittelbar und eindeutig widerlegt werden kann (Urteil des Bundesgerichts 4A_440/2020 vom 25. November 2020 E. 3.3).