1.3. Am 1. Juni 2022 erhob Staatsanwältin E. namens der Oberstaatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 10. Juni 2022 gab der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Baden den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zur Frage, ob die fallführende Staatsanwältin zur Vertretung der Oberstaatsanwaltschaft berechtigt ist sowie den sich aus einer allfällig fehlenden Vertretungsberechtigung ergebenden prozessualen Konsequenzen.