1. 1.1. Am 16. Juli (richtig wahrscheinlich: Juni) 2020 eröffnete Assistenz-Staats- anwältin D. namens der Staatsanwaltschaft Baden eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung. 1.2. Am 2. Dezember 2021 ersuchte Assistenz-Staatsanwältin D. namens der Staatsanwaltschaft Baden unter Berufung auf ihre hohe Arbeitsbelastung um Verfahrensübernahme durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau. Am 13. Dezember 2021 bestätigte Staatsanwältin E. namens der Oberstaatsanwaltschaft die Verfahrensübernahme.