entlassung nach wie vor weder über eine Tagesstruktur noch eine Aufgabe verfügen würde und sich hinzukommend mit einem umfangreichen Strafverfahren konfrontiert sähe, welches ihn zusätzlich belasten würde. Der "kalte Entzug" in der Untersuchungshaft mag möglicherweise die physische Abhängigkeit des Beschwerdeführers positiv beeinflusst haben, wobei die psychische Abhängigkeit – gerade auch im Hinblick auf das Betäubungsmittel Kokain – innert dieser kurzen Zeit kaum gemindert worden sein dürfte. Nach dem Gesagten ist mit dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau von einer ungünstigen Rückfallprognose auszugehen.