Hinzukommend wurde der Beschwerdeführer durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn mit Strafbefehl vom 23. Mai 2022 wegen der Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, wobei sich diese Vergehen im September 2021 zugetragen haben (act. 122). Das Leben des Beschwerdeführers ist seit Jahren geprägt durch starken Drogenkonsum, wobei sämtliche bis anhin unternommenen Bemühungen (Suchtklinik, Medikamentensubstitution, Abstinenz) gescheitert sind und sich der Beschwerdeführer auch von polizeilichen Massnahmen nicht ansatzweise hat beeindrucken lassen.