Neben einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Nachweis auch bei einem glaubhaften Geständnis oder einer erdrückenden Beweislage als erbracht (BGE 143 IV 9 E. 2.3.1; Urteil des Bundesgerichts 1B_60/2022 vom 25. Februar 2022 E. 3.2). 5.2.1.2. Betreffend die Rückfallprognose hat das Bundesgericht vom Erfordernis der sehr ungünstigen Rückfallprognose Abstand genommen. Notwendig aber auch ausreichend ist grundsätzlich eine ungünstige Rückfallprognose (BGE 143 IV 9 E. 2.10 mit Hinweisen).