neben der Suchtmittelabhängigkeit weiteren vorliegenden psychischen Erkrankungen. Es sei jetzt der Zeitpunkt, den Beschwerdeführer zu entlassen und ihm eine Chance zu geben, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen und sich in Freiheit zu bewähren. Er sei bereit, freiwillig eine Therapie zu beginnen. Es könne nicht automatisch aufgrund einer psychischen Erkrankung eine ungünstige Prognose gestellt werden.