Der Beschwerdeführer sei jetzt abstinent, stabilisiert und motiviert, sein Leben in neue Bahnen zu lenken. Die Untersuchungshaft helfe dem Beschwerdeführer zwar abstinent zu bleiben, nicht aber bei seinen weiteren psychischen Erkrankungen, wobei er in der Haft keine Therapie erhalte. Die Haft führe sogar eher zur Verschlechterung seiner psychischen Verfassung betreffend den -8-