Diebstähle zum Nachteil von Gewerbebetrieben vorgeworfen. Ab Mai 2022 soll er auch vor dem Eigentum von Privatpersonen keinen Halt mehr gemacht haben. So werde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, in aller Öffentlichkeit E-Scooter entwendet zu haben, einen Einschleichdiebstahl in ein Kellerabteil begangen zu haben und in einer Liegenschaft Pakete aus den Briefkästen behändigt zu haben. Diese Delikte hätten sich gegen Privatpersonen gerichtet und es hätte jederzeit zu einer Konfrontation mit den rechtmässigen Eigentümern kommen können, welche sich logischerweise für ihr Eigentum eingesetzt hätten. Die erhebliche Sicherheitsgefährdung von Drittpersonen sei damit zu bejahen.