und die Suchtklinik N.) nicht geschafft habe, von den Drogen wegzukommen, sei von einem hohen Risiko auszugehen, dass er in Freiheit wieder Drogen konsumiere. Damit verbunden sei auch von einer erneuten Delinquenz in den bekannten Bereichen auszugehen. Die Rückfallprognose sei dementsprechend ungünstig. Weiter sei zu beachten, dass die Delinquenz des Beschwerdeführers im Frühjahr/Sommer 2022 ein Ausmass erreicht habe, welches durch die Gesellschaft nicht mehr tragbar sei.