1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führt gegen A. (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Sie wirft ihm vor, im August 2021 sowie in der Zeit von März bis Mai 2022 eine Vielzahl von (Einbruch-/Einschleich-)Diebstählen begangen zu haben, wovon mehrheitlich Geschäftsliegenschaften betroffen waren. Der Beschwerdeführer wurde am 29. Juni 2022 verhaftet.