Eine kurze Überprüfung der Absen- der-Adresse des Faxes hätte ergeben, dass er nicht der Verfasser sein könne. Bei seiner Verhaftung sei er sofort in Handschellen gelegt worden. Seit der Festnahme leide er unter Schlafstörungen, Angstzuständen und Konzentrationsstörungen. Seine Lebenspartnerin leide darunter noch mehr als er. Er fordere daher ein Schmerzensgeld von Fr. 15'000.00.