Die Einstellungsverfügung wurde am 19. September 2022 durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 27. September 2022 erhob der Beschwerdeführer gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 16. September 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Er verlangte eine Genugtuung von Fr. 15'000.00. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden verzichtete mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 auf die Erstattung einer Beschwerdeantwort. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: