Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden führte eine Strafuntersuchung gegen A. (fortan: Beschwerdeführer) wegen Beschimpfung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Drohung sowie Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, ein Fax mit rassistischen Beschimpfungen und Drohungen an die Gemeindekanzlei in R. gesandt zu haben. 2. Mit Verfügung vom 16. September 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Die Verfahrenskosten nahm sie auf die Staatskasse. Dem Beschwerdeführer wurde eine Entschädigung von Fr. 228.00 sowie eine Genugtuung von Fr. 200.00 ausgerichtet.