4.4.2. Die anlässlich der (Haus-)Durchsuchung sichergestellten Medikamente, die Präzisionswaage (Verzeichnis der Zufallsfunde vom 14. September 2022; Vollzugsbericht vom 21. September 2022 S. 2, beides in UA Dossier Zwangsmassnahmen) sowie das im Rahmen der Präventionskontrolle bei der Beschwerdeführerin gefundene Bargeld in Höhe von Fr. 330.00 (Einvernahme mit der Beschwerdeführerin vom 14. September 2022 in UA Straftatendossier Frage 26) sind geeignet und erforderlich, um den Beweis dafür zu sichern, dass die Beschwerdeführerin mit Betäubungsmitteln handelt.