Anschliessend sei die Anordnung schriftlich bestätigt worden. Anlässlich der (Haus-)Durchsuchung seien Heroin, eine Präzisionswaage und mehrere hundert rezeptpflichtige, betäubungsmittelhaltige Medikamente gefunden worden. Weiter habe die Beschwerdeführerin Bargeld in Höhe von Fr. 330.00 in Gassenstückelung mit sich geführt.