3. 3.1. Gegen den ihr am 16. September 2022 zugestellten Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 14. September 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. September 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Sinngemäss beantragte sie die Aufhebung der Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. September 2022 sowie die Herausgabe des beschlagnahmten Bargeldes in Höhe von Fr. 330.00 und der beschlagnahmten Waage und Drogenersatzmedikamente.