1. Das von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau für die Behandlung der gegen Unbekannt gerichteten Strafanzeigen (Verletzung des Amtsgeheimnisses und Urkundenfälschung) für sämtliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Kantons Aargau gestellte Ausstandsgesuch wird gutgeheissen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)