Der Melder gehe davon aus, dass ein vertraulicher Bericht vom 8. August 2022 an die Kommission für öffentliche Sicherheit sowie Informationen aus der Kommissionssitzung vom 14. September 2022 unberechtigten Dritten zugänglich gemacht worden seien. Der fragliche Bericht sei u.a. dem Regierungsrat, unbekannten Personen des GES DVI, der Kantonspolizei Aargau, dem Kommandanten J. sowie dessen Stellvertreter K., der "Staatsanwaltschaft Aargau", dem leitenden Oberstaatsanwalt L. sowie dessen Stellvertreter M., Mitgliedern der Kommission öffentliche Sicherheit und Sitzungsteilnehmern an der SIK-Sitzung vom 14. September 2022 bekannt gewesen.