Er wurde bereits mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 2. Juni 2022 wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und mehrfacher zum Teil versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und zur einer Busse von Fr. 1'200.00 verurteilt. Unter anderem hat er seiner damaligen Lebenspartnerin gedroht, ihren Hund in den Dreck zu drücken, bis dieser sterbe, sie selbst grün und blau zu schlagen, ihrem Vater die Augen aufzuschlitzen, ihre Eltern kaputt zu machen und jede Person umzubringen, welche sich zwischen ihn und seine Lebenspartnerin stellen würde, wenn sie -8-