Zusätzlich wäre auch ein absolutes Kontaktverbot sowohl mittels neuer Medien als auch mittels Telefon oder postalisch dringend nötig (S. 26). Da der Beschwerdeführer an einer spezifischen psychiatrischen Erkrankung leide, sollte eine leitliniengerechte Psychopharmakotherapie und eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt werden. Auch sollte die psychosoziale Gesamtsituation mitberücksichtigt werden, idealerweise durch Anmeldung bei einem Sozialamt mit Sicherstellung der Grundversorgung (S. 27).