Die Geschädigte hatte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 11. August 2022 ausgesagt, der Beschwerdeführer habe gedroht, ihre Tochter und ihre Familie umzubringen. Er sei mit einem Messer auf sie losgegangen und habe gesagt, dass er sich umbringen würde, wenn sie ihm nicht "folgen" würde oder ihn verlassen werde. Während eines Spaziergangs habe er ihr gesagt, dass sie niemanden nach Hilfe fragen und nichts Falsches machen solle, andernfalls er jemanden abstechen würde. Als sie noch im Bett gewesen seien, habe er mit der Faust auf ihren Oberarm geschlagen. Er habe sie am Hals gepackt und gemeint, dass sie ruhig sein solle.