Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 22. September 2022 betreffend Abweisung Haftentlassungsgesuch in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der mehrfachen versuchten Nötigung, der Tätlichkeiten, evtl. der einfachen Körperverletzung und der mehrfachen Sachbeschädigung.