4.2. 4.2.1. Zur Tatbestandsvoraussetzung der Arglist wird in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 31. August 2022 mit Verweisen auf die Rechtsprechung ausgeführt, Arglist sei stets gegeben, wenn der Täter zur Täuschung ein ganzes Lügengebäude errichte oder sich besonderer Machenschaften oder Kniffe bediene. Arglist liege aber auch dann vor, wenn der Täter bloss falsche Angaben mache, deren Überprüfung nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich oder nicht zumutbar sei, sowie dann, wenn er den Getäuschten von der möglichen Überprüfung abhalte oder nach den Umständen voraussehe, dass jener die Überprüfung auf-