3. 3.1. Zum Vorwurf des Diebstahls führte die Staatsanwaltschaft Baden in der angefochtenen Einstellungsverfügung vom 31. August 2022 aus, die Beschuldigte und der Beschwerdeführer hätten am 30. April 2021 einen Kaufvertrag über die gesamte Geschäftseinrichtung des Lebensmittelgeschäfts C. sowie den gesamten Warenbestand per 1. Mai 2021 zu einem Pauschalpreis von Fr. 150'000.00 abgeschlossen. Der Übergang von Nutzen und Gefahr am Kaufobjekt und am Warenbestand sei per 1. Mai 2021 erfolgt.