3. 3.1. Gegen die ihm am 12. September 2022 zugestellte Einstellungsverfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. September 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 31.08.2022, STA3 ST.2022.2560, aufzuheben; 2. es sei die Strafuntersuchung gegen die Beanzeigte nicht zustellen; 3. es sei die Sache zur eigentlichen Strafuntersuchung an die Staatsanwaltschaft Baden zurückzuweisen; 4. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten des Staates."