1. Mit Eingabe vom 24. März 2022 an die Staatsanwaltschaft Baden erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) Strafanzeige gegen B. (nachfolgend: Beschuldigte) wegen "Betrugs, Diebstahls, etc.". Im Wesentlichen warf der Beschwerdeführer der Beschuldigten vor, er habe ihr die Geschäftseinrichtung sowie den gesamten Warenbestand des Lebensmittelgeschäfts C. in T. verkauft. Die Beschuldigte habe den Kaufpreis nicht bezahlt und habe nie die Absicht gehabt, dies zu tun. Dies sei Betrug.