2.6. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 12. September 2022 (HA.2022.406) die Ersatzmassnahmen Ziffer 1 (Verpflichtung des Besuchs einer wöchentlichen deliktorientierten Psychotherapie) und Ziffer 2 (Einreichung eines Zwischenberichts des behandelnden Therapeuten nach neun Therapiesitzungen) für die vorläufige Dauer von zwei Monaten, d.h. bis zum 13. November 2022. -4-