2. Dem Beschuldigten wird verboten, sich an der Wohnadresse von C. aufzuhalten. Bei zufälligem Aufeinandertreffen mit C. hat er sich umgehend zu entfernen. 3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, sich wöchentlich einer deliktorientierten Psychotherapiestunde zu unterziehen, mit dem Ziel, alternative Handlungskompetenzen und strukturierte Ordnungen sowie Re-Formulierung eigener Wertigkeiten zu erlernen.