2.3. Mit Verfügung vom 15. Juni 2022 (HA.2022.278) verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die bereits bestehenden Ersatzmassnahmen um zwei Monate, d.h. bis zum 13. August 2022, und ordnete zusätzlich neue Ersatzmassnahmen an: " 1. Dem Beschuldigten wird unter Androhung der Rückversetzung in Untersuchungshaft untersagt, mit C. Kontakt aufzunehmen, sei es persönlich, schriftlich, per Telefon, per E‑Mail, per Textnachricht, per soziale Medien oder in sonst einer Weise. -3-