der Geschädigten gedroht haben soll, ihr "das Leben kaputt" zu machen, und wonach sie sehen werde, was passieren werde; vgl. auch Frage 152, wonach der Beschwerdeführer der Geschädigten gedroht haben soll, als Nächstes ihr Leben zu beschädigen; Ordner 4, Reg. 10, Einvernahme der Geschädigten durch die Stadtpolizei Zürich vom 7. Juni 2022, Fragen 34 ff., wonach der Beschwerdeführer der Geschädigten gesagt haben solle, dass sie dafür zahlen werde, was sie als Bedrohung aufgefasst habe; vgl. auch Frage 43, wonach sie nicht sterben wolle, er sie immer wieder bedroht und ein paar Mal schon erwähnt habe, dass er sie umbringen werde; Ordner 3. Reg.