2.2.3. Die Staatsanwaltschaft Baden legte in der Beschwerdeantwort dar, das Gutachten werde am 15. November 2022, innert rund drei Monaten erstellt sein, was im unteren Bereich der Praxis liege. Demnach sei keine Verletzung des Beschleunigungsgebotes auszumachen. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau habe mit Entscheid vom 11. August 2022 den dringenden Tatverdacht hinsichtlich der Vorfälle vom 4. und 7. Juni 2022 sowie der früheren Stalking-Vorfälle bejaht. Die dagegen erhobene Beschwerde sei mit Urteil des Bundesgerichts vom 29. September 2022 abgewiesen worden, wobei der Tatverdacht dort nicht mehr bestritten worden sei.