15. November 2022 fertiggestellt werden. Damit sei das Beschleunigungsgebot verletzt, werde das Gutachten doch nicht bis zum 9. Oktober 2022 erstellt. Die Staatsanwaltschaft Baden gehe davon aus, dass er jemanden bedroht habe, was nicht erstellt sei. Die Vorwürfe basierten lediglich auf den Aussagen der Geschädigten. Er sei nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, insbesondere nicht wegen Gewaltdelikten. Der Beschwerdeführer habe am 6. Juni 2022 auf den Faustschlag der Geschädigten mit Bespucken reagiert, was ihm leidtue.